Ton & Audio-Lizenzierung
Vewport kann Audio wiedergeben — Tonspuren von Videos und Hintergrund-Audio von Kompositionen — aber Audio auf öffentlichen Bildschirmen bringt Lizenzpflichten mit sich, die Sie beachten müssen.
Audio aktivieren
- Video-Elemente sind standardmäßig stummgeschaltet. Heben Sie die Stummschaltung eines Videos auf oder legen Sie eine Hintergrund-Audiospur für eine Komposition fest, um den Ton zu aktivieren.
- Wenn Sie das erste Mal irgendwo Audio aktivieren, zeigt Vewport einen einmaligen Lizenzierungshinweis an. Wenn Sie ihn bestätigen, wird er für Ihr Konto dauerhaft ausgeblendet.
Lizenzierung — Ihre Verantwortung
Das Abspielen von Musik oder anderem urheberrechtlich geschütztem Audio in einem öffentlichen oder kommerziellen Raum erfordert in der Regel eine Lizenz. Vewport gewährt keine Musikrechte.
- Hintergrundmusik in einer Räumlichkeit (Geschäft, Café, Fitnessstudio, Büroempfang) benötigt in der Regel eine Lizenz von einer Verwertungsgesellschaft in Ihrem Land.
- Audio innerhalb eines Videos, das Ihnen gehört, ist durch die Rechte abgedeckt, die Sie an diesem Video halten — stellen Sie sicher, dass diese Rechte die öffentliche Wiedergabe umfassen, wenn der Bildschirm öffentlich ist.
- Lizenzfreie / Produktionsmusik-Bibliotheken können dies vereinfachen, aber lesen Sie deren Bedingungen: "lizenzfrei" ist nicht dasselbe wie "keine Lizenz erforderlich".
Im Zweifelsfall schalten Sie das Audio stumm oder verwenden Sie eine Spur, für deren öffentliche Wiedergabe Sie lizenziert sind.
Praktische Tipps
- Viele Signage-Installationen laufen stumm (stummgeschaltetes Video + Bildschirm-Untertitel), um die Lizenzierung vollständig zu vermeiden.
- Wenn sich ein Bildschirm in einem ruhigen Bereich befindet, ist es in der Regel die sicherere Standardeinstellung, das Audio ausgeschaltet zu lassen.
- Bewahren Sie Aufzeichnungen über alle Musiklizenzen auf, die Ihre Bildschirme abdecken.
Diese Seite ist allgemeine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Die Regeln zur
Audio-Lizenzierung variieren je nach Land und Räumlichkeit — wenden Sie sich an die
zuständige Verwertungsgesellschaft oder einen Fachmann, wenn Sie unsicher sind.